Bildung

Before a child speaks, it sings.
Before they write, they paint.
As soon as they stand, they dance.
Art ist the basis of human expression.

Phylicia Rashad

BayEUG

Stand 21.09.2023

BaySchO

Stand 21.09.2023
Bayerische Schulordnung
§ 12 – Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten

(1) 1Der Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten dienen insbesondere Elternsprechstunden, Elternsprechtage, Klassenelternversammlungen und Elternversammlungen. 2Die Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen, bedarf des Einvernehmens des Elternbeirats.

(2) 1Die Erziehungsberechtigten haben das Recht auf eine angemessene Beratung in Elternsprechstunden und mindestens einen Elternsprechtag, an dem alle Lehrkräfte den Erziehungsberechtigten zur Verfügung stehen. 2Elternsprechtage und Elternversammlungen sind außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit so anzusetzen, dass berufstätigen Erziehungsberechtigten der Besuch in der Regel möglich ist.

(3) Eine Klassenelternversammlung ist einzuberufen, wenn dies ein Viertel der Erziehungsberechtigten einer Klasse beantragt.

§ 24 – Erhebungen (vergleiche Art. 85 BayEUG)

(1) 1Erhebungen einschließlich Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen sind nur nach Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zulässig. 2Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn an der Erhebung ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches Interesse anzuerkennen ist und sich die Belastung der Schulen in zumutbarem Rahmen hält. 3Sind mehrere Schulaufsichtsbehörden betroffen, obliegt die Entscheidung der niedrigsten gemeinsamen Schulaufsichtsbehörde. 4Über die Durchführung einer genehmigten Erhebung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Elternbeirat oder – sofern an Schulen ein solcher nicht eingerichtet ist – dem Schülerausschuss, es sei denn, die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind zur Angabe der Daten verpflichtet. 5Über schulinterne Erhebungen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(2) Keiner Genehmigung bedürfen Erhebungen der Schulaufsichtsbehörden, des Landesamts für Statistik und des jeweiligen Sachaufwandsträgers im Rahmen seiner schulbezogenen Aufgaben.

(3) Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 28 – Hausaufgaben

(1) 1Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts sowie der Inanspruchnahme durch die praktische Ausbildung an beruflichen Schulen bearbeitet werden können. 2Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest. 3Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

(2) 1An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen gilt eine Zeit von bis zu einer Stunde als angemessen. 2An Förderschulen ist auch die individuelle Leistungsfähigkeit der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zu berücksichtigen. 3An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden an Grundschulen und Förderschulen keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt; hiervon kann im Einvernehmen mit dem Elternbeirat abgewichen werden.

Richt-linien

für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen

[für das Lehramt verbindliche Richt-Linien]
Stand 21.09.2023
1. Grundsätze der Familien- und Sexualerziehung
1.1 Rechtliche Grundlagen

1Familien- und Sexualerziehung ist Teil der gemeinsamen Erziehungsaufgabe von Erziehungsberechtigten und Schule. 2Dabei orientiert sich die Familien- und Sexualerziehung an den allgemeinen Bildungszielen, wie sie in Art. 131 der Bayerischen Verfassung (BV) sowie in Art. 1 und 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ausgewiesen sind, ferner an den im Grundgesetz (GG) und in der BV festgelegten Wertentscheidungen, insbesondere der Achtung der persönlichen Würde des Menschen und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit, der besonderen Förderung von Ehe und Familie sowie des Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 100, 101, 107, 124, 125, 126 BV und Art. 1, 2, 4, 6 GG). 3Basis dieser grundlegenden Rechtsnormen ist ein Menschenbild, das maßgeblich durch das Christentum und die Aufklärung geprägt ist. 4Für die Grund-, Mittel- und Förderschulen ist deshalb darüber hinaus Art. 135 Satz 2 der BV maßgebend (der da im zweiten Satz lautet: In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen), wonach die Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zu unterrichten und zu erziehen sind (vgl. auch Art. 7 Abs. 3 und 4, Art. 7a Abs. 6 und Art. 19 Abs. 4 BayEUG).

5Ideologisierung und Indoktrinierung sind den Lehrkräften untersagt. 6Sie sind an die Wertentscheidungen und Bildungsziele gebunden, wie sie in der BV festgelegt sind. 7Die religiösen Empfindungen (Art. 136 Abs. 1 BV) sowie das Persönlichkeitsrecht des Individuums, insbesondere der schutzwürdige Intimbereich der einzelnen Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte sind zu achten.

Art. 48 Abs. 1 bis 3 des BayEUG bestimmt dazu Folgendes:

(1) Unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern gehört Familien- und Sexualerziehung zu den Aufgaben der Schulen gemäß Art. 1 und 2. Sie ist als altersgemäße Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten Teil der Gesamterziehung mit dem vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie. Familien- und Sexualerziehung wird im Rahmen mehrerer Fächer durchgeführt.

(2) Familien- und Sexualerziehung richtet sich nach den in der Verfassung, insbesondere in Art. 118 Abs. 2, Art. 124, Art. 131 sowie Art. 135 Satz 2 festgelegten Wertentscheidungen und Bildungszielen unter Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Wertvorstellungen.

(3) Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen.“
8Aus dem Ineinandergreifen des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern, des Erziehungsrechts des Staates und dem Persönlichkeitsrecht der Schülerinnen und Schüler ergibt sich die Notwendigkeit einer engen und vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule. 9Das verpflichtet die Schule zu rechtzeitiger und ausreichender Information der Eltern und zur Aussprache mit ihnen über Ziele, Inhalte und Form der Durchführung der Familien- und Sexualerziehung in der Schule.

1.2 Aufgaben und Ziele

1Sexualität ist Teil der menschlichen Existenz. Familien- und Sexualerziehung in der Schule begleitet den körperlichen, geistigen und seelischen Reifungsprozess der Kinder und Jugendlichen. 2Damit dies gelingen kann, ist eine wertschätzende Atmosphäre Voraussetzung.
3Sie vermittelt wissenschaftlich gesicherte altersangemessene und ausgewogene Informationen über den eigenen Körper und über menschliche Sexualität.

4Die Familien- und Sexualerziehung unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, kognitive, soziale und kommunikative Kompetenzen für ihren Umgang mit Sexualität sowie für Partnerschaften und Familienleben zu entwickeln. 5Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt (jeweils kursiv gedruckt):

Schülerinnen und Schüler erwerben auf altersangemessene Weise ein sachlich begründetes Wissen zu Fragen der menschlichen Sexualität und lernen, angeleitet durch ihr Wertempfinden und ihr Verständnis für andere, sich dazu angemessen und wertschätzend sprachlich auszudrücken.

6Familien- und Sexualerziehung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigene körperliche und geistig-seelische Entwicklung nicht unvorbereitet erleben, ihre Geschlechtlichkeit, die damit verbundenen Gefühle, die gegebene geschlechtliche Identität sowie sexuelle Orientierung wahrnehmen. 7Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Sexualität unterschiedliche Aspekte umfasst wie Lebensfreude, Körperlichkeit, Fortpflanzung sowie die Fähigkeit Beziehungen zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. 8Schule begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sowie Gemeinschafts- und Dialogfähigkeit. 9Sie leistet einen Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche sexuelle Identität als Teil der Persönlichkeit eines Menschen auffassen.

Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Menschen ihre Geschlechtlichkeit unterschiedlich empfinden können und im Rahmen ihrer moralisch-ethischen Vorstellungen selbstverantwortet ihr Leben gestalten.

10Familien- und Sexualerziehung fördert Einstellungen, die zur Entwicklung eines empathischen und verantwortungsbewussten Umgangs miteinander erforderlich sind. 11Sie stellt die besondere Bedeutung von Ehe und Familie für den Fortbestand von persönlicher und staatlicher Gemeinschaft heraus und bezieht hier auch feste Lebenspartnerschaften mit ein.

Schülerinnen und Schüler erfahren, dass Liebe und Partnerschaft zum Empfinden von Glück und Sinnerfüllung beitragen können und erkennen die mögliche Bedeutung von andauernder Partnerschaft, Ehe und Familie für die Entfaltung der Persönlichkeit.

12Die gemeinsame Erziehung von Mädchen und Jungen in der Klassengemeinschaft und im Schulleben fördert gegenseitiges Verständnis, partnerschaftliches Verhalten und Einstellungen, die zur Entwicklung einer gleichberechtigten, verantwortbaren Partnerschaft erforderlich sind. 13Fragwürdige Rollenbilder bzw. -vorbilder sowie Identifikationsfiguren, auch durch Medien vermittelte, werden deutlich gemacht und hinterfragt.

Schülerinnen und Schüler erleben Sensibilität, Achtung und einen wertschätzenden Umgang als Gewinn für das soziale Miteinander in einer Gesellschaft. Sie wissen um die Schutzbedürftigkeit und die Menschenwürde ungeborenen Lebens. Sie verstehen, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Teil der Menschenrechte ist und der Würde des Menschen Rechnung trägt.

14Die Folgen und Risiken sexuellen Handelns werden ins Bewusstsein gerückt. Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen erwerben biologisch-medizinisches Wissen über sexuell übertragbare Krankheiten (STD), Übertragungswege und Verläufe, den HI-Virus und die Immunschwächeerkrankung AIDS1).

Schülerinnen und Schüler achten auf Körperhygiene. Sie wissen um die Folgen und Risiken sexuellen Handelns. Kenntnisse über sexuell übertragbare Krankheiten leiten die Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten Verhalten an. Sie verstehen die Notwendigkeit eines achtsamen Umgangs mit Infektionsrisiken für sich und andere und kennen wirksame Schutzmöglichkeiten. Sie wissen um die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung im Falle einer Infektion.

15Die Prävention von sexueller Gewalt ist ein wichtiger Bestandteil der Familien- und Sexualerziehung. 16Grundlage aller Prävention ist die Ausbildung und Förderung eines gesunden Körper- und Selbstbewusstseins bei Schülerinnen und Schülern.

Schülerinnen und Schüler sollen um die Gefahr sexueller Übergriffe wissen. Sie kennen und erkennen Gefahrenquellen für sexuelle Übergriffe und Gewalt.

Schülerinnen und Schüler üben sich in Selbstbehauptung und erlernen präventive Verhaltensweisen und Handlungsstrategien, um in Situationen sexueller Belästigung und Aggression angemessen reagieren zu können.

17Ein weiterer Präventionsbaustein ist eine zeitgemäße Medienkompetenz.

Schülerinnen und Schüler lernen frühzeitig auf nicht altersgemäße bzw. jugendgefährdende Bilder oder Texte, auch akustisch vermittelte, angemessen im Sinne des Selbstschutzes zu reagieren. Das schließt das Wissen über Datensicherheit, Persönlichkeitsrechte und den kritischen Umgang mit aktuellen Informations- und Kommunikationstechniken ebenso ein, wie die Anleitung zu reflektiertem Verhalten.

1.3 Vermittlung

Die Vermittlung der Familien- und Sexualerziehung trägt in ihren Prinzipien und den eingesetzten Medien den Gedanken der BV Rechnung, die sowohl imGG, als auch im BayEUG ihre Verankerung gefunden haben.

1.3.1 Prinzipien

1Die Inhalte der Familien- und Sexualerziehung werden objektiv, entwicklungs- und altersgemäß dargestellt und in einer angemessenen, sachlich korrekten Ausdrucksweise, die niemanden herabsetzt, vermittelt. 2Dies geschieht sensibel und situationsgerecht.

3Der Unterricht ist getragen vom Verständnis für die Situation des jungen Menschen und von der Achtung vor seiner Person. 4Dem offenen Gespräch mit Schülerinnen und Schülern kommt dabei besondere Bedeutung zu. 5Es dominiert ein lebensbejahender, sexualfreundlicher Grundtenor. 6Beachtet werden das Informationsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler sowie die besonderen Gegebenheiten in der Klasse und der jeweiligen Lebenswelt. 7Mögliche emotionale Auswirkungen rational vermittelter Sachinformationen werden mit bedacht. 8Stimulation wie auch Verängstigung durch Schilderungen oder Bilddemonstrationen und emotionalisierende Methoden (u.a. durch handlungsorientierte interaktive Einbeziehung der Körper) sind unzulässig.

9Inklusive Situationen erfordern dabei in besonderem Maße einen klaren Blick auf die vielfältigen Bedürfnisse sowie einen sensiblen und rücksichtsvollen Umgang aller Beteiligten miteinander unter Achtung sowohl der individuellen Situation der Schülerinnen und Schüler als auch der der gesamten Gruppe.

1.3.2 Aktionstag für das Leben

1Das GG verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. 2Bereits dem ungeborenen menschlichen Leben kommt Menschenwürde zu. 3Diese Schutzpflicht gründet in Art. 1 Abs. 1 GG und wird durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. 4Für die Schulen ergibt sich daraus die Aufgabe, die Würde auch des ungeborenen Lebens herauszustellen, Verantwortung gegenüber dem ungeborenen Kind zu wecken und den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens bei den Schülerinnen und Schülern zu stärken. 5In Ergänzung zur unterrichtlichen Wissensvermittlung über den ungeborenen Menschen und sein Lebensrecht soll daher an den weiterführenden Schulen nach Möglichkeit jährlich ein „Aktionstag für das Leben“ unter Einbezug der Schülermitverantwortung und der Eltern durchgeführt werden. 6Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Fragen soll die Einsicht in die Notwendigkeit von Werten den Willen der Schülerinnen und Schüler festigen, im Sinne dieser Werte verantwortliche Entscheidungen zu treffen. 7Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich der vielfältigen rechtlichen, ethischen, sozialen, kulturellen und politischen Bezüge scheint ebenso wie eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen und staatlich anerkannten oder kirchlichen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sinnvoll. 8Schülerzentrierte Elemente, z.B. Diskussionsrunden mit Fachleuten oder theaterpädagogische Angebote, sollten im Vordergrund der Planung stehen. 9Dabei sind die in 3.2 aufgeführten Rahmenbedingungen zu beachten.

1.3.3 Unterrichtsmedien

1Unterrichtshilfen zur Veranschaulichung der biologischen Sachverhalte der Familien- und Sexualerziehung dürfen nur während der unterrichtlichen Behandlung in der jeweiligen Klasse Verwendung finden. 2Aus Unterrichtsräumen, besonders solchen, die von verschiedenen Klassen benutzt werden, werden Lehrmittel zur Sexualerziehung nach Beendigung der jeweiligen Unterrichtsstunde wieder entfernt. 3Bei der Auswahl audiovisueller Medien werden das Interesse und die Aufnahmefähigkeit der jeweiligen Altersstufe berücksichtigt. 4Kein Medium darf ohne vorherige vollständige Sichtung durch die Lehrkraft und ohne Abgleich mit den Intentionen der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung im Unterricht eingesetzt werden. 5Die Inhalte der Medien stimmen mit den in Art. 48 BayEUG geforderten Werten und Normen – wie sie auch in der BV niedergelegt sind – überein. 6Audiovisuelle Unterrichtshilfen, die für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Betracht kommen, werden vor ihrem Einsatz im Unterricht in Klassenelternversammlungen vorgestellt (vgl. auch 3.4).


1) [Amtl. Anm.:] Richtlinie zur AIDS Prävention, GemBek vom 15. März 1989 (KWMBl. I S. 72), geändert durch KMBek vom 30. August 1989 (KWMBl. I S. 265)

2. Themenbereiche der Familien- und Sexualerziehung
2.1 Fächerübergreifende Umsetzung

1Die Ziele der Familien- und Sexualerziehung werden nicht in einem eigenen Unterrichtsfach, sondern im Rahmen mehrerer Fächer verwirklicht. 2Nicht alle Fächer tragen dabei in gleichem Maße zur Familien- und Sexualerziehung bei, aber alle Fächer können Inhalte der Familien- und Sexualerziehung aufgreifen. 3Die Vermittlung geschieht im Fachunterricht oder fachübergreifend – z.B. mittels Absprache oder Teamteaching.

4Je nach Schulart und entsprechenden Jahrgangsstufen dient der Klärung „humanbiologischer Sachverhalte “ in erster Linie der Unterricht in den Fächern: Heimat- und Sachunterricht (HSU), Natur und Technik, Biologie, Physik/Chemie/Biologie (PCB). 5Die Themen „Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität “ sowie „Selbstkonzept und Gesellschaft “ erschließen vor allem die gesellschaftswissenschaftlichen sowie musischen Fächer in enger Zusammenarbeit mit den Fächern Religionslehre, Ethik und Deutsch. 6Die Entwicklung von sozialen und personalen Fähigkeiten geschieht im Miteinander des Schullebens und ist Aufgabe aller Fächer.

7Der zeitliche Umfang der Familien- und Sexualerziehung richtet sich im Fachunterricht der einzelnen Jahrgangsstufen nach den Unterrichtszielen und der jeweiligen Situation in der Klasse.
8Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Gelegenheit erhalten, die für die Jahrgangsstufen vorgesehenen Kompetenzen zu erwerben. 9Situationsgerecht und altersgemäß kann auf Schülerfragen oder aktuelle Anlässe jederzeit unabhängig von der nachfolgenden Themenzuordnung zu einzelnen Jahrgangsstufen eingegangen werden. 

2.2 Humanbiologische Sachverhalte

1Vermittelt werden die für das Verständnis der menschlichen Sexualität notwendigen sachlichen und begrifflichen Grundlagen. 2Den Schülerinnen und Schülern soll dabei bewusst werden, dass biologische Gegebenheiten beim geschlechtlichen Verhalten eine wichtige Rolle spielen, körperliches Lustempfinden zu sexuellem Handeln motiviert und die Entstehung neuen menschlichen Lebens begünstigt. 3Sexualverhalten und Fortpflanzung des Menschen sowie das Empfinden der eigenen Geschlechtlichkeit werden als biologische Abläufe dargestellt, die durch Verantwortung des Menschen für sich selbst und seinen Nächsten zu gestalten sind. 4Gesundheitsvorsorge, das Wissen um Hygiene und Fachärzte gehören ebenso zu diesem Themenbereich wie das Wissen über sexuell übertragbare Krankheiten, Übertragungswege, Krankheitsverläufe, Therapiemöglichkeiten und die Vermeidung einer Ansteckung. 5Die Vermittlung übernehmen je nach Schulart und Alter der Schülerinnen und Schüler die Fächer Heimat- und Sachunterricht (HSU), Natur und Technik, Biologie und Physik/Chemie/Biologie (PCB) sowie Mensch und Umwelt (MU).#

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_1_3_K_964-7

3. Organisation der Familien- und Sexualerziehung an der Schule
3.1 Aufgaben der Schulleitung

1Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt für die Einhaltung der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung an der Schule. 2Befugnis und Aufgaben der staatlichen Schulaufsichtsbehörden, die Erfüllung der Unterrichtsziele und die Gestaltung des Unterrichts zu beaufsichtigen, bleiben unberührt.

3Die Schulleiterin oder der Schulleiter ernennt eine(n) Beauftragte(n) für Familien- und Sexualerziehung an der Schule und unterstützt die Arbeit des/der Beauftragten.

4Die Entscheidung, ob auf Grund einer spezifischen örtlichen Situation bzw. inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Unterricht die Schülerinnen und Schüler getrennt, statt im gewohnten Klassenverband unterrichtet werden, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Absprache mit dem/der Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung und der die Inhalte vermittelnden Lehrkraft. 5Eine solche Entscheidung ist gegenüber dem Elternbeirat und der Elternversammlung auf deren Verlangen zu begründen.

3.2 Aufgaben des/der Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung

1Der/Die Beauftragte ist erste(r) Ansprechpartner(in) für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie externe Expert(inn)en zur Familien- und Sexualerziehung an der Schule. 2Er/Sie pflegt den Kontakt zu außerschulischen Ansprechpartner(inne)n sowie Expert(inn)en und unterstützt die Lehrkräfte bei der Vorbereitung der didaktischen Umsetzung der Familien- und Sexualerziehung. 3Ihm/Ihr obliegt die Planung des nach Möglichkeit jährlich an den weiterführenden Schulen stattfindenden Aktionstages für das Leben (siehe dazu auch 1.3.2).

4Der/Die Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung prüft alle Angebote externer Anbieter zur Familien- und Sexualerziehung und stellt sicher, dass jede außerschulische Zusammenarbeit im Einklang mit den Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung geschieht.

5Er/Sie ist immer auch Interventionsbeauftragte(r), speziell für diese Tätigkeit geschult, und kennt im Verdachtsfall von sexueller Gewalt die notwendigen Schritte, die zu informierenden Stellen und alle wichtigen Ansprechpartner. 6Um langfristig Schülerinnen und Schüler gegen sexuelle Gewalt zu stärken, stimmt er/sie mit den Lehrkräften der Schule die unterschiedlichen Angebote zum Auf- und Ausbau personaler sowie sozialer Kompetenzen und der Medienbildung aufeinander ab.

3.3 Aufgaben der Lehrkräfte

1Die in den Klassen unterrichtenden Lehrkräfte vermitteln im jeweiligen Fachunterricht die Themenbereiche der Familien- und Sexualerziehung. 2Die dafür notwendigen Absprachen koordiniert der/die Klassenleiter(in) bzw. Klassenlehrkraft oder bei Bedarf der/die Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung. 3Persönlichkeitsbezogene oder emotionsbehaftete Inhalte der Familien- und Sexualerziehung dürfen nicht Teil der Leistungserhebung sein. 4Fragebogenaktionen über das sexuelle Verhalten der Schülerinnen und Schüler sind unzulässig.

5Der/Die Klassenleiter(in) beruft eine Klassenelternversammlung zur Information der Erziehungsberechtigten ein (vgl. auch 3.4). 6Er/Sie kann diese Aufgabe auch an eine andere Lehrkraft der Klasse delegieren oder den/die Beauftragte(n) für Familien- und Sexualerziehung um Unterstützung bitten. 7Alle an der Familien- und Sexualerziehung in einer Klasse beteiligten Lehrkräfte sind zur Zusammenarbeit undzur Teilnahme an den Informationsveranstaltungen verpflichtet. 8Für besondere Fragestellungen und Zielsetzungen der Familien- und Sexualerziehung können unter Einbeziehung des/der Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung außerschulische Expert(inn)en den Unterricht an weiterführenden Schulen ergänzen. 9Für Inhalt, Qualität und Durchführung der gemeinsamen Aktivität bleibt dabei die Lehrkraft verantwortlich (vgl. § 5 „Aufsichtspflicht “ der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern).

3.4 Elterninformation

1In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 erfolgt die Information der Erziehungsberechtigten und die Aussprache mit ihnen im Rahmen der jährlich vorgesehenen Klassenelternversammlungen oder in einem thematischen Elternabend. 2Die Eltern werden zu den Klassenelternversammlungen unter Hinweis auf die Thematik schriftlich eingeladen. 3In diesen werden unter anderem die vorgesehenen audiovisuellen Lehr- und Lernmittel vorgestellt und erläutert, die entsprechend der Intention der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung ausgewählt wurden. 4Die Eltern werden im Interesse ihrer Kinder gebeten, die Lehrkraft oder den/die Beauftragte(n) für Familien- und Sexualerziehung über Vorkommnisse oder Umstände besonderer Art vor Beginn der Unterrichtseinheiten zur Familien- und Sexualerziehung in Kenntnis zu setzen. 5Damit die Erziehungsberechtigten Zeit finden mit ihren Kindern zuerst über Themen der Familien- und Sexualerziehung zu sprechen, beginnt der Unterricht zur Familien- und Sexualerziehung erst angemessene Zeit nach der Informationsveranstaltung, in der Grundschule und in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Regel erst nach Ablauf von acht Wochen.

6Besondere Klassenelternversammlungen zur Familien- und Sexualerziehung werden für die Eingangsklassen an der Grundschule, der Mittelschule, der Förderschule, der Realschule, der Wirtschaftsschule und dem Gymnasium einberufen, soweit der Elternbeirat dies wünscht.

7In den Jahrgangsstufen 7 bis 13 kann die Information der Eltern entweder im Rahmen von Klassenelternversammlungen oder durch Elternbrief erfolgen. 8Hierüber entscheidet die Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.

3.5 Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung

1Damit die Schule ihren gesetzlichen Auftrag zur Familien- und Sexualerziehung erfüllen kann, sind in die Vorbereitung für die verschiedenen Lehrämter sowie in die Lehrerfortbildung entsprechende fach- und erziehungswissenschaftliche, didaktische und unterrichtsmethodische Themenbereiche aufzunehmen. 2Die Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung an den Schulen erhalten ein besonderes Fortbildungsangebot.

Elternbeirat

Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Gesamtheit der Erziehungsberechtigten sowie der Eltern volljähriger Schüler. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 64 bis 68 (und der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO, § 18 bis 22 u. a.))

Dürfen sich auch Eltern, die nicht Mitglieder des Elternbeirats sind, einbringen?
Ja, gerade dafür ist der Elternbeirat ja da. Gemäß Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BayEUG hat der Elternbeirat über „Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten“. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Eltern auch ein Recht darauf haben, dass ihre Anliegen behandelt werden.

Bedeutung und Aufgaben (Art. 65)

(1) 1Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule; Art. 74 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.

Art. 74 Abs. 2 Satz 2

2Pflegepersonen und Heimerzieher, die nach den Bestimmungen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch zur Vertretung in der Ausübung der elterlichen Sorge berechtigt sind, stehen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht den Erziehungsberechtigten gleich.

2Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. 3Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,

  1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
  2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,
  3. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,

(2) Im Rahmen des Absatzes 1 nimmt die Klassenelternsprecherin bzw. der Klassenelternsprecher die Belange der Eltern der Schülerinnen oder Schüler einer Klasse, der gemeinsame Elternbeirat die Belange der Eltern der Schülerinnen oder Schüler jeweils mehrerer Grundschulen, Mittelschulen oder Förderzentren wahr

Was ist der Verbundelternbeirat?
Ein Verbundelternbeirat besteht in Schulverbünden, um die Interessen der Eltern im gesamten Verbund wahrzunehmen.

Art. 67 – Unterrichtung des Elternbeirats
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Optionen / Entfaltungsräume / Möglichkeiten des EB:
z.B. Informationsveranstaltungen


§ 15 Aufgaben und Geschäftsgang der Elternvertretungen BaySchO

LDO

Stand 28.09.2023
LEHRERDIENSTORDNUNG

§ 2 -Verantwortung der Lehrkraft

(1) 1Die Lehrkraft trägt im Rahmen der Rechtsordnung und ihrer dienstlichen Pflichten die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und den Unterricht ihrer Schülerinnen und Schüler. 2Sie trägt die Verantwortung für die Schule mit.

(2) 1Die Lehrkraft hat den in der Verfassung und im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen niedergelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu beachten. 2Sie muss die verfassungsrechtlichen Grundwerte glaubhaft vermitteln. 3Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Erziehungsberechtigten auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte nicht vereinbar ist; für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst können hiervon im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden (Art. 59 Abs. 2 Sätze 3 und 5 BayEUG).

§ 5 -Aufsichtspflicht

(4) Wenn im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts andere Personen (z.B. aus dem Gesundheitsbereich, dem Bereich der beruflichen Orientierung oder von der Polizei) mitwirken, soll eine Lehrkraft anwesend sein.


Bay. Verfassung

Stand 12.11.2023
1. Abschnitt Ehe, Familie und Kinder

Art. 126

(1) 1Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen. 2Sie sind darin durch Staat und Gemeinden zu unterstützen. 3In persönlichen Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag.

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2. Abschnitt Bildung und Schule,
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung
Art. 131

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.

Grundgesetz Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Bay. Beamtengesetz (BayBG)

Stand 08.09.2024
Eid und Gelöbnis Art. 73

(1) Der Diensteid nach § 38 BeamtStG hat folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre* Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, dass aus Glaubens- oder Gewissensgründen kein Eid geleistet werden könne, so sind an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

(3) In den Fällen des § 38 Abs. 3 BeamtStG kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. An die Stelle des Eides tritt dann ein Gelöbnis mit folgendem Wortlaut:

„Ich gelobe, meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“


Vernunft f. ‘geistiges Vermögen, Zusammenhänge zu erkennen, zu beurteilen und sich dementsprechend sinnvoll und zweckmäßig zu verhalten, Verstand, Einsicht’. [dwds] » Guckst Du, wie Kaya so schön sagt, Fähigkeit im dwds mal selba … Hade!

Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR)

Stand 08.09.2024
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (Abschnitt 9)

1. Politische Betätigung

Wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren (Abschnitt 4)

Lehrplan Plus

Stand 18.11.2023
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule
Pädagogischer Freiraum

Um der Schule ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten für das Lernen auch über einzelne Fächer hinaus zu ermöglichen, sind die Fachlehrpläne auf 26 Wochen ausgelegt. Bei insgesamt 38 Schulwochen steht damit ein pädagogischer Freiraum zur Verfügung, der von der Schule in Einklang mit ihrem Profil gestaltet wird. Hierdurch können in der Klasse Lehrplanthemen entsprechend den Interessen der Kinder weiter vertieft und weiterführende Schülerinteressen und -bedürfnisse aufgegriffen werden. Dazu gehören z. B. das Aufgreifen aktueller Tagesereignisse sowie die Gestaltung des Schullebens einschließlich Klassenfahrten, Wanderungen, Schulfesten und Gottesdiensten.

Nachhaltige Bildung

Nachhaltige Bildung bedeutet, dass Gelerntes dauerhaft verfügbar und auf neue Situationen übertragbar ist. Mithilfe des Gelernten kann das eigene Lernen reflektiert und neues Wissen erworben werden. Wichtige Faktoren hierfür sind Interesse, Motivation, Selbstbestimmung, Eigenaktivität und Ausdauer des Lernenden. Damit frühe Lernangebote einen positiven Einfluss auf Lern- und Entwicklungsprozesse haben, sind kognitive Herausforderungen auf einem angemessenen Anspruchsniveau notwendig, aber auch eine Atmosphäre der Wertschätzung und der Geborgenheit. Besonders gut gelingt dies, wenn Lernen und die Reflexion der eigenen Lernprozesse im Dialog mit anderen stattfinden. Die lernende Gemeinschaft von Kindern und Erwachsenen hat für nachhaltige Bildung einen besonderen Stellenwert.


Bildungs- und Erziehungsauftrag der Mittelschule

Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule

Bildungs- und Erziehungsauftrag des Gymnasiums

Unsere Welt ist in zunehmendem Maße durch hohe Komplexität geprägt. Damit sich die Kinder und Jugendlichen in ihr orientieren, sie je nach ihren persönlichen Möglichkeiten mitgestalten und in ihr schließlich als mündige Mitglieder der Gesellschaft sinnvoll und verantwortlich handeln können, müssen sie auf der Grundlage einer Wertorientierung entsprechende Einstellungen und Haltungen entwickeln, das notwendige anschlussfähige Wissen erwerben und Kompetenzen aufbauen, die ihrem jeweiligen Begabungsprofil gemäß sind. Kinder und Jugendliche, die sich geistig fordern lassen, finden im Angebot des Gymnasiums einen Zugang zu unserer Welt, bei dem neben einer grundlegenden Handlungsorientierung Fachlichkeit und Wissenschaftspropädeutik  einen besonderen Stellenwert besitzen.

Das Gymnasium ist dabei den obersten Bildungs- und Erziehungszielen verpflichtet, die in Art. 131 der Bayerischen Verfassung festgelegt sind:


Propädeutik ≡  

wiki: („Vorbildung“, Vorbereitungsunterricht, aus altgriechisch προ pró „vor“ und παιδεύω paideuō „ich erziehe, unterrichte, bilde“) dient der Einführung in die Sprache und Methodik einer Wissenschaft. Als allgemeine Propädeutik wird dabei die Logik angesehen. Davon abgeleitet werden Leistungskurse der gymnasialen Oberstufe als Propädeutik für ein wissenschaftliches Studium verstanden. Ein propädeutisches Seminar an der Universität vermittelt wichtige Grundkenntnisse für weitere Kurse.

dwds: vorbereitende (wissenschaftlich-methodische, terminologische) Einführung in einen Wissensbereich, ein Fachgebiet, vor allem in die Philosophie.


Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultur

Bayerns Schulen in Zahlen 2021/2022 (in web.arhive.org)
Reihe A · Bildungsstatistik · Heft 73
(Ausgabe 2022/2023)

offizielle Angaben 🔎

anREGUNGen

Was müssen die Lehrerinnen, Lehrer und Eltern
den Kindern und Jugendlichen ihrer Gesellschaft BIETEN,
um sie Zukunftstauglich zu machen ?

Erhöht eine höhere Bildung die Lebensfähigkeit ?

»Wie können wir unsere Kinder so ‚erziehen‘, dass sie glücklicher werden«?« Das ist eine wichtige Frage, doch es gibt noch eine:

»Wie können wir unsere Kinder so ‚erziehen‘, dass sie sich Gedanken darüber machen, ob andere Menschen glücklich sind?«

Die letzte Frage erinnert uns daran, dass es auffallend unzureichend ist, zu sagen, unser Hauptziel für unsere Kinder sei, dass sie glücklich werden. Zwar würde ich persönlich mir nicht wünschen, dass meine Kinder ständig unglückliche soziale Aktivisten würden, jedoch würde ich auch nicht wollen, dass sie sich so auf ihr eigenes Wohlergehen konzentrieren, dass ihnen das Leid anderer Menschen gleichgültig wäre. Auch würde ich mir nicht wünschen, dass der Preis für ihr Glück wäre, dass sie gedankenlos, oberflächlich oder unfähig wären, sich über Ungeheuerlichkeiten zu entrüsten. Edward Deci formulierte es so: „Wenn Menschen nur nach Glück streben, können sie ihre eigene Entwicklung hemmen, weil ihr Streben nach Glück sie dazu bewegen kann, andere Aspekte ihres Erlebens zu unterdrücken … Lebendig zu sein bedeutet in Wahrheit nicht nur, sich glücklich zu fühlen, sondern die Ganze Bandbreite Menschlicher Gefühle zu erleben“ (1995, S. 192). Kurz gesagt: Ich glaube nicht, dass es möglich ist auf die Frage „Wollen Sie, dass Ihr Kind glücklich wird?“ anders zu antworten als mir „Ja, aber …“ – Alfie Kohn – Liebe und Eigenständigkeit

für das Schulwesen von allgemeiner Bedeutung – neben (!) den sonst nicht minder, sozialgemeinschaftlichen Werten wie z.B. ein Weihnachtsbasar, und viele andere entwicklungsfördernde Aspekte der Persönlichkeit: [subjektiv angefangene Beispielsammlung, verfeinernde wie ergänzende Anregung ist willkommen]
  • Mustererkennung
    • Welche „Maschen“ sind bekannt, wie sich Vertrauen von Kindern erschlichen wird?
      • z.B. über „Jungtiere in der Nachbarschaft“ die gezeigt werden wollen
      • Vertrautheit wird oft über längeren Zeitraum in der Nachbarschaft aufgebuat …
    • Welche Arten von Manipulationsrhetorik (Emotionalisierung) sollten das „subjektive Bauchgefühl“ verstärken um das kindliche „Abwenden“ hin zu einer „Schutz-Personen“ bzw. in ein „Schutz-Raum“ zu kräftigen?
  • Wahrnehmungs-Einflüsse
    • Was tangiert alles subjektive Wahrnehmung?
      • Psychisch wie Physisch
      • Neruotransmitter, Toxinbelastungen, Fastfood (Füllstoffe), Hormone, Stoffwechsel …
  • Lernen Lernen
    • Frontalhirnakku
      • Wirkungen von art- wie un-artgerechter „mentaler Beanspruchung“
    • Subjektives „Be-Greifen“ / Reflektions- wie Persönlichkeitsförderndes
    • Verschiedene „Lerntechniken“ (Munterkeit/Freude)
  • Agonie
    • wie kommt es zu sich individual-intensiviertem „sich nicht gehört fühlen“ ?
    • Wenn der Ausdruck von gewaltigen Worten, im Effekt der sich gegenseitig hochschaukelndem verbalem verLAUTbaren von „nicht hören“, meist so gar nicht aus innerem Empfinden, nicht tiefgreifend aus jeder Pore des Leibes gemeint ist – wissen wir ja oft von uns selbst wenn wir dem „Zorn“ raum geben, ist die „psychische Wirkung“, von einer Schramme bis hin zur Narbe einer emotionalen Situation, welche als einer nicht verkrafteten Konfliktsituation erlebt wurde, in seiner Wirkung durchaus – jeh nach Intensität der ‚Energie‘, „Nachhaltig eingeprägt“. Ist es nicht um so zukunftsträchtiger hierbei tiefer in die Ursache-Wirkung-Betrachtung zu gehen um den Kreislauf der zunehmenden Diagnostika um die Psyche (welche auch schon vermehrt bei Kindern festgestellt wird), nicht nur durch „Pflaster-Methoden“ und allen gut bestellten Resilienz-Möglichst im Abwärtstrend abzubremsen als in die naturveranlagte „Entwicklung“ zu fokussieren?
    • Was konkreter wird warum ’nicht gehört‘ beim verbal-unterstreichendem Fingerzeig“ auf den anderen? Und wie gut sind wir ‚Erwachsenen‘ selbst dabei in der Kommunikation im sinne von GFK bzw. in der „Kunst des Dialoges“ nach z.B. Joseph Rattners „Schwieriger Mitmensch„?
  • Bewusstseinsförderung eigener / gemeinsamer (Gruppen), wie kollektiver Einflussmöglichkeiten um dem erschöpften Schulwesen unter die Armee zu greifen
    • Bildungspädagogik 4.0 (auch über den Tellerrand des Erziehung + Beziehung = Zukunft! – Konzeptes mit der Formel: „Dopamin und Oxytozin für Erziehung und Beziehung!“ [Schwäbischer Lehrertag 2023]
    • Kooperations-fähigkeit
      • entgegen dem „Wettbewerbsgedanken“ (s.u.a. alphabet)
  • Starkes Gehirn – Starke Entscheidungen [Mentaler Akku]
    • Wie lässt sich die eigene Stimme einer zwanghafte Fügsamkeit stärken, um einer „unwürdigen Situation“ auch von anderen sensibilisierenden Schülern und Schülerinnen Beistand gegen unrechte Sitten(Situation) am Pausenhof zu erhalten bzw. dem destruktivem die „Luft aus den Segeln“ zu nehmen?

[…] Und das führt uns zum eigentlichen Zweck dieses Buches, der Zentralen Frage, über die Sie vielleicht einmal nachdenken können. In den Fragebögen, die verwendet werden, um den an Bedingungen geknüpften Erziehungsansatz zu untersuchen, werden Teenager oder Erwachsene meist gebeten, anzugeben, ob sie Sätzen wie den folgenden „stark zustimmen“, „zustimmen“, „neutral gegenüberstehen“, „nicht zustimmen“, oder „überhaupt nicht zustimmen“: „Meine Mutter bewahrte selbst bei unseren schlimmsten Konflikten ein Gefühl liebevoller Verbundenheit zu mir“ oder „Wenn mein Vater anderer Meinung ist als ich, weiß ich, dass er mich trotzdem liebt.“13 Wie würden Sie sich wünschen, das Ihre Kinder eine derartige Frage in fünf oder zehn oder fünfzehn Jahren beantworten würden – und was glauben Sie, wie sie sie beantworten werden? […]

KuMi

„Als Staatssekretärin im Bay. KuMi setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, für die jungen Menschen in Bayern, bestmögliche Voraussetzungen für ihr Lernen zu schaffen und den jungen Menschen zu ermöglichen, ihre individuellen erfolgreichen Bildungsbiografien zu schreiben.“ – Anna Stolz [07.03.2019 im Videoporträt]


Münchner Merkur
AufRUF …

.. vom 02.02.2022 als ‚der einzige Ausweg‚. Spannend bleibt zu sehen, wie sich die CharisamaFähigkeit, mit fortführenden Erkenntnissen entwickelt und verhält. Wer weis, mal sehen – voraus-blickend …

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🧬 Hessisches Ärzteblatt

Covid-19-Pandemie – wirkliche Aufarbeitung tut not

Prof. Dr. med. Ursel Heudorf

Jetzt wissen wir, was falsch gelaufen ist: Nicht „die Politik“, nicht die von der Politik berücksichtigten und hoffierten Wissenschafler, im Wesentlichen einige Virologen und Modellierer, sind schuld. Nein, es sind die Fachleute, die Pädiater, die Hygieniker, die Elterninitativen, die nicht laut genug waren …

https://www.laekh.de/……

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Proffelsor Dr. Ursel Heudorf

.. ist Keim-Expertin des Frankfuter Gesundheitsamts und dessen stellvertr. Leiterin, Kinderärztin, Allergologin, Umweltmedizinerin und Hygiene-Expertin im Gesundheitsamt, seit vielen Jahren dessen Vize. Für Ihre besondere Verdienste wurde sie 2015 mit der Johan-Peter-Frank-Medallie ausgezeichnet.

klick to ZOOM

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* Sinngemäß[er]

Benutzerhinweis – Game Over

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❗️❓ Wenn die Lösung das Problem ist

Bayerische Staatszeitung

Zur Digitalisierung:

26.11.2023 – Wissenschaftler: „Tablets und Laptops machen die Kinder dümmer“
Über 40 Forscher rund um die Gesellschaft für Bildung & Wissen fordern ein Moratorium der Digitalisierung an Schulen und Kitas. KI dürfe Lehrer nicht ersetzen.

11.09.2023 – The Guardian
Switching off: Sweden says back-to-basics schooling works on paper
Schools minister Lotta Edholm moves students off digital devices and on to books and handwriting, with teachers and experts debating the pros and cons

Die Frage hierbei ist, von welchem Kenntnisstand „Talent“ definiert ausgehend, bei dieser ‚rein hypothetischen Frage‘ (kann sich ja nur vor-stellen wie es währe Mutter von Kindern zu sein – nichts für ungut …) ausgegangen wird. Herrscht das Denken über ‚Talent‘, dass, wie bei vielen noch ‚verankert‘ ist, dass ‚Talent / Intelligenz‘ genetisch vererbbar ist? Das hierbei von erweiterten Erkenntnissen aus aus der Epigenetik und dem Quantenspektrum betrachtet wird, lässt diese „pauschal-pragmatische“ Ableitung wenig deuten … Zum „Potential“ der Cerebrum-Fähigkeit 1024 (reine mathematisch ):

Dank der neurophysiologischen Forschung wissen, dass Ihr Gehirn, auch wenn man es 100 Jahre lang pro Sekunde mit zehn Informationen fütterte (wobei jede Information aus einem einfachen Wort oder Bild bestünde), noch immer nur ein Zehntel seiner Speicherkapazität nutzen würde.
Diese erstaunliche Speicherkapazität wird durch die geradezu unglaubliche Differenziertheit der komplizierten neurophysiologischen Bahnen ermöglicht – egal, wie viele Daten Sie bereits gespeichert und wie viele Assoziationen Sie bereits geknüpft haben, Ihr Potenzial, neue Muster und Kombinationen zu prägen, übersteigt dies um viele Trillionen! Je mehr Sie lernen, je mehr neue Informationen Sie auf ganzheitliche, radiale, systematische Weise sammeln, umso leichter fällt Ihnen das Lernen.

Tony Buzan – Das_Mind_Map_Buch

Tja, welche Beratungs-Kompetenz „berät“ denn im Grunde unsere Gelehrten? (nur so, für nen Freund) …


EIN WENIG menschlichkeit
ist viel mehr wert als alle vorschriften der Welt

Jean Piaget

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und

sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
[s.a. Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs]

EIN PAAR BEGRIFFE:


Sexualwissenschaft

Die Sexualwissenschaft oder Sexualforschung (auch Sexologie bzw. Sexuologie) befasst sich mit der Lehre vom Geschlechtsleben, der Sexualität im weiteren und im engeren Sinne. Die Arbeitsschwerpunkte liegen neben der empirischen Forschung bei den physiologischen, psychischen und soziokulturellen Aspekten der Sexualität sowie der Entwicklung von pädagogischen und therapeutischen Angeboten. Sexualwissenschaftler kommen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, oft haben sie beruflich einen medizinisch-psychologischen Hintergrund. – wiki

Genderinkongruenz

Der Begriff Gender- oder Geschlechtsinkongruenz beschreibt in der Psychologie, der Medizin und der Sexualwissenschaft einen Zustand, bei dem sich Personen nicht mit dem ihnen bei der Geburt festgestellten Geschlecht identifizieren. Nach Klassifikation des DSM wird auch der Begriff Geschlechts- bzw. Genderdysphorie verwendet, der auf den anhaltenden Leidensdruck der Betroffenen hinweist. – wiki

Kongruenz, die

Herkunft zu congruentialat ‘Übereinstimmung, Gleichförmigkeit, Harmonie’ – dwds.de

Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders

Das DSM (englisch für „diagnostischer und statistischer Leitfaden psychischer Störungen“) ist ein Klassifikationssystem der Psychiatrie. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Definition und Diagnostik von psychischen Erkrankungen.

Das DSM wird seit 1952 von der Amerikanischen psychiatrischen Gesellschaft (APA) in den USA herausgegeben. Heute ist das DSM international in der Forschung und in vielen Kliniken und Instituten gebräuchlich. Die aktuell gültige fünfte Auflage (DSM-5) wurde 2013 veröffentlicht und ein Jahr später ins Deutsche übersetzt. Auch in den USA ist jedoch die ICD das offizielle psychiatrische Klassifikationssystem, welches für die Abrechnung mit den Krankenversicherungen benutzt wird.

Die DSM-Klassifikation wird von Experten erarbeitet, um psychiatrische Diagnosen reproduzierbar und statistisch verwertbar zu gestalten. Sie stellt eine einheitliche Sprache mit eindeutigem Vokabular bereit und dient als Benennungssystem für alle Forscher und Behandler. Vertretern einer psychoanalytischen, biologischen und verhaltenstherapeutischen Ausrichtung einigen sich so auf eine gemeinsame Beschreibung der verschiedenen Formen psychischen Krankseins – trotz Uneinigkeit über die Verursachung. Diese verbindende Fachsprache wird als großer Fortschritt gegenüber früheren Zeiten angesehen und hat nach allgemeiner Meinung zu verlässlicheren Diagnosen beigetragen. – wiki

ICDs

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (‘ICD’, englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen.

Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und oft kurz auch als internationale Klassifikation der Krankheiten bezeichnet. – wiki

WHO Definition Gesundheit

WHO-Gründung am 7. April 1948 in Genf. Ihr oberstes Ziel ist die Bekämpfung von Erkrankungen und die Verwirklichung des bestmöglichen Gesundheitsniveaus bei allen Menschen. Hierfür koordiniert, unterstützt und vernetzt die UN-Sonderorganisation ihre Mitgliedsstaaten in allen Gesundheitsfragen. Sie benennt konkrete Maßnahmen Gesundheitspolitik. Die WHO koordiniert die internationalen Maßnahmen im Kampf gegen übertragbare Krankheiten und initiiert Impfkampagnen. Auch Programme gegen gesundheitliche Risikofaktoren zählen zu ihrem Aufgabengebiet. Überdies werden regelmäßig Gesundheits- und Krankendaten erhoben und analysiert. [1]

[1948]
»Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens – und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen.«

[1987]
»Gesundheit ist die Fähigkeit und die Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen«

[2019]
»Psychische Gesundheit ist ein Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv arbeiten und einen Beitrag zu ihrer Gemeinschaft beitragen kann. Psychische Störungen stellen Störungen der psychischen Gesundheit dar, die oft durch eine Kombination von belastenden Gedanken, Emotionen, Verhaltensweisen und Beziehungen zu anderen gekennzeichnet sind. Beispiele für psychische Störungen sind, Depressionen, Angststörungen, Verhaltensstörungen, biopolare Störungen und Psychosen. Psychische Gesundheit und Wohlbefinden werden nicht nur durch individuelle Merkmale beeinflusst, sondern auch durch die sozialen Umstände, in denen sich Menschen befinden und die Umgebung, in der sie leben.«

Die Definition von Gesundheit variiert je nach Blickwinkel und hat sich über die Jahrzehnte verändert. Das psychische und soziale Wohlbefinden gewinnt an Relevanz für den Erhalt der Gesundheit. Diese Entwicklung geht einher mit den Arbeitsanforderungen der Arbeitslandschaft im 21. Jahrhundert, in der physische Belastungsfaktoren bei der Arbeit durch Technisierung und Automatisierung weiter zurückgehen und die Mensch-Mensch-Schnittstelle wachsenden Einfluss auf Arbeit und Gesundheit erhält. [2]

» [#Wohlstandskultivierung]

Ein Problem der WHO ist seit Jahren ihre Finanzierung. Die wichtigsten Geldgeber sind Deutschland, das Vereinigte Königreich und die USA, aber auch die Stiftung von Bill und Melinda Gates sowie die Impfallianz ‚Gavi‘. Viele der Mittel sind zweckgebunden für bestimmte Länder und Programme, was die Finanzplanung der WHO zusätzlich erschwert. [3]

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Die BZgA wurde durch Erlass vom 20. Juli 1967 als nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für das Gesundheitswesen mit Sitz in Köln errichtet und ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BGM) [4]

Gesundheit ist (noch) kein eindeutig definiertes Konstrukt.
Sie ist schwer fassbar und nur schwer zu beschreiben.

Sie wird individuell und sozial produziert, konstruiert und organisiert. Allgemeine Ordnungsvorschläge systematisieren Gesundheit als Abgrenzungskonzept, Funktionsaussage oder normative, wertorientierte Setzung. Bedeutsamste wertebasierte Gesundheits-Definition ist bis heute die der WHO von 1948. Ihre Kernmerkmale werden in diesem Leitbegriff vorgestellt (positive Gesundheit, Mehrdimensionalität, Ablösung von den engen Bezügen biomedizinischer Perspektiven und Versorgungssysteme) und kritisch diskutiert. Neuere Ansätze für interdisziplinär einsetzbare Definitionen werden analysiert. [5] « Quelle: BZgA selbst!

Wissen-Schaft erklärt uns nicht die Wahrheit

„Vereinfacht“: Die Wissenschaft bietet uns Modelle, mit der wir uns versuchen der Wahrheit anzunähern, und wenn die Modelle funktionieren, kann man dann auch Dinge voraus-sagen. z.B. sie haben A aufgrund von B, ich gebe C und dann wird A besser. Das habe ich vorher angekündigt und wenn es dann funktioniert/eintrifft scheint das Modell ja zu funktionieren. Manchmal ist das Modell trotzdem falsch, aber es funktioniert weil es einen anderen Grund gibt. Die Wissenschaft ist nie perfekt (und lebt vom Wiederspruch), wenn neue Modelle entwickelt werden, da die alten Modelle doch nicht so tauglich sind. Ich denke dass das ganze Modell der viralen Ansteckung nicht nicht wirklich komplet, …, jaah, wirklichkeitstauglich ist. Da ist vieles unklar. […] Ich kann mir vorstellen, dass … – Dr. Gunter Frank„Die Wissenschaft bietet uns Modelle, mit der wir uns versuchen der Wahrheit anzunähern, und wenn die Modelle funktionieren, kann man dann auch Dinge voraus-sagen. z.B. sie haben A aufgrund von B, ich gebe C und dann wird A besser. Das habe ich vorher angekündigt und wenn es dann funktioniert/eintrifft scheint das Modell ja zu funktionieren. Manchmal ist das Modell trotzdem falsch, aber es funktioniert weil es einen anderen Grund gibt. Die Wissenschaft ist nie perfekt (und lebt vom Wiederspruch), wenn neue Modelle entwickelt werden, da die alten Modelle doch nicht so tauglich sind. Ich denke dass das ganze Modell der viralen Ansteckung nicht nicht wirklich komplet, …, jaah, wirklichkeitstauglich ist. Da ist vieles unklar. […] Ich kann mir vorstellen, dass … – Dr. Gunter Frank

Ethik und Moral sind wirklich nicht ‘das Selbe‘

»Unethisch handeln nicht die zur Unwahrheit Gezwungenen,
sondern diejenigen, die sie zur Unwahrheit Zwingenden.«

Das ist erstmal zu begreifen! Denn Ethik und Moral gelten gemeinhin als dasselbe. Es stimmt aber nicht – frage dein Gefühl: Was empfindest Du beim Wort „Ethik“ und was bei „Moral“? Und vor allem: Über beides wird anders gesprochen:

„Der moralinsaure Moralist moralisiert, indem er den moralischen Zeigefinger erhebt.“ Das ist eine Kritik am Begriff, aber auch am Wesen der Moral. Und es ist interessant, dass wir über Ethik so nicht sprechen können:

„Der ethiksaure Ethiker gibt sich ethisch, indem er den ethischen Zeigefinger erhebt.“ Offenbar geht das gar nicht. Ethik und Moral sind grundverschieden. Wer sich ethisch verhallt, kann nicht moralisch sein, und der Moralist hat nichts mit Ethik am Hut. Das ist es, was der Tittel „Ethik für Unmoralische“ meint.

Ethik hat dagegen, im Prinzip zumindest, einen universellen, allgemeingültigen Anspruch. Sie beschreibt und begründet. Vor allem aber wertet sie nicht, denn Wertungen sind fragwürdig – und daher unethisch. Ethische Rede ist vorzugsweise auffordernd. Ethik empfiehlt, das Gute zu tun.

Besonders interessant ist, dass man nicht von einer moralischen Gesinnung sprechen kann. Moral ist keine Gesinnung, sondern eine (nicht hinterfragte) Handlungsweise. Ethik ist in der Gesinnung verankert. – Günter Spitzing

ÖRR

Bayern 1986

(im übertragender, Sinngemäßer Betrachtung (Rückspiegelblick))

Wisst ihr wie schön die Welt ist?

DAS HINTERFRAGEN DES EIGENEN „SELBST“
SCHEINT fortFÜHREND DER HÖCHST ZU ERKLIMMENDE BERG ZU SEIN, nicht?

Wunden, Verletzung = τραύμα (Traumata)

Anlehnend an Michael Nast seiner klaren (be)Deutung der Schattenseite(n) unserer „Wohlstandskultivierung„, interessantes Wechselwirkung auf der Ebene der Lebens- und Nahrungs-Mitteln, dem Gemüse und Eiweißen für ein „durchgepustetes Gehirn“ (sinngemäß im Folgendem „Audio“ etwas „zugespitzt“ dargelegt).

Kein unwesentlicher Aspekt ist (auch durch andere Einwirkungen) der dabei sich ausbildene „adulte hippocampalen Neurogenese“, nicht? Ansonsten klingt der Sprecher etwas verbittert, warum wohl auch immer … Ob dies an dem „jungen Gemüse“ liegt?

*Der Begriff Danistakratie (lateinisch danista „der Wucherer“, und griechisch κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie). Man kann dieses Wort grob als „Herrschaft des Wuchers“ übersetzen, was sich auf das globale Finanz-, Wirtschafts- und Machtsystem bezieht. Auch hier wieder gilt nicht der Augenmerk von „Vereinigungen, Gruppierungen jeglicher Verpachtungen“ (Aversionen im weitestem Sinne) und ähnlichen „Beweggründen“, als mehr, im inhaltlich bedingtem, „Selbst-reflexivem“ Spiegelblick zu fortführendem Verständnis von Ursache(n) und Wirkung(en), womit viele wertvolle Errungenschaften aus den „Geschichtswunden“ weiter erblühen ‚dürfen‘. P.S. Der begriff Demagogie ist ein geläufigerer. » Das Buch der Könige » Habt Gerechtigkeit lieb, ihr Herrscher der Erde! Denkt über den Herrn nach in lauterem Sinn und sucht ihn mit aufrichtigem Herzen!

„In Indien ist Jesus bestens bekannt. Der Sohn von Maria und Josef verwirklichte das Ziel der Buddhistischen Heilslehre – zugleich Essenz aller Religionen: Die innere Einheit mit Gott, zum wohle der gesamten Schöpfung. Lehrend und lernend zog Jesus durch … „

Nährstoffe in Lebensmitteln:
Diese Lebensmittel haben an Nährstoffen eingebüßt ⁉️

Differenz von 1985-2002!
Und nun, 20 Jahre „später“? Wie sieht es nun aus? Nach weiteren 20 Jahren?

Der Nährstoffgehalt hat sich verändert. Um das nachvollziehen zu können, muss allerdings ein wenig zwischen den Zeilen gelesen werden. Viele Grafiken lassen uns glauben, dass alles im Lot ist. So sieht der Gesamtgehalt an Nährstoffen im Vergleich zu früher und heute recht passabel aus. Wer seinen Blick auf die einzelnen Nährstoffe lenkt, wird aber schnell fündig, wenn es um Vitamine und Co. geht, die in den letzten Jahren verloren gegangen sind. Es gibt viele drastische Veränderungen. Nehmen wir zum Beispiel Orangen. Sie können nur noch ein Achtel an Vitamin A bieten. Brokkoli kommt mit 80 % weniger Kupfer daher.2 Auch Weizen musste wesentlich zurückstecken. Wird der Zeitraum von 1842 bis in die Neuzeit betrachtet, verlor er die Hälfte an Mineralstoffen.

Nährstoffe in Lebensmitteln: Studie deckt den Rückgang zahlreicher Nährstoffe auf

Dem Biochemiker Donald Davis ist es ein Anliegen, den Nährstoffverlust zu untersuchen. Im Jahr 2004 verglich er deshalb Daten von 1950-1999. Im Mittelpunkt standen 13 verschiedene Nährstoffe, die in Obst und Gemüse enthalten sind.

Dabei konnte er feststellen, dass Eisen, Phosphor, Calcium, Vitamin C und Vitamin B2 von einem Rückgang betroffen waren. Insgesamt betrug der Rückgang zwischen 6 und 38 %.

Die Beobachtungen konnten jedoch nicht so umfänglich gestaltet werden, wie gewünscht. Das liegt daran, dass im Jahr 1950 bestimmte Werte noch nicht vorlagen. Das gilt für Zink, Magnesium, Selen, Vitamin B6 und Vitamin E. Auch über sekundäre Pflanzenstoffe wurde damals noch keine nähere Auskunft gegeben.

https://www.foryouehealth.de/gesund-leben-blog/naehrstoffgehalt_in_lebensmitteln.html?sv1=affiliate&sv_campaign_id=922583&awc=16154_1697362600_f8d9b9b835fc93afff7bbcddcd758dbc

Den Neurotransmittern (Botenstoffe (Glückshormone)) gilt „übergreifend“ eine weitere Ebene an „Bedeutung“, welche auch als „Grundlage des subjektiv-emotionalem-Empfinden“ (der Wahrnehmungshaushalt) eine Bedingtheit ist. Auch die Nahrung alleine macht „keinen Sinn“ 😉 Sinne als Schnittstelle der „inneren zur äußeren“ Kommunikation, ist überleitend, in folgeträchtiger Bedeutung dieses Astes/Zweiges (#ArtGerecht #natürliche Veranlagung …), eines erweiterten Blickwinkels des „Frontal-Hirn-Akkus“ angeregt. [„Input / Output“ – ein (Natur)Kreislauf …].

Apropos Ent-WICKLUNG
Das Handswerkszeug / Stunde NULL – Stefan

Wie bei aller „Vielfalt“ von sachinhaltlicher Betrachtungen, sei das Sachliche vom subjektiv interpretierendem seziert zu betrachten, um es ggf. im Kontext des Weltbildes des Autors in für, gegen und Abwägungstendenzen von Ursache und Wirkung zu betrachten, und somit, sich seinem Selbst eine ‚objektivere Meinungsbildung‘ ermöglicht.


Fußnote(n) / Quellverweis(e) / Link(s) / Ergänzende(s […] 🙏🏻💫❤️

[A] Kontext der „Schlucht“ (seit den 70gern) siehe hier:
Zusammenfassung SWR von 2022-05-01
Die (dato) Regierungsstellungnahme
Der Muñoz-Bericht

[1] Bundeszentrale für politische Bildung
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/519785/7-april-1948-gruendung-der-weltgesundheitsorganisation-who/

[2] Lexikon Haufe – Kerstin Schneider
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gesundheit-1-unterschiedliche-definitionen-und-kriterien_idesk_PI42323_HI2645335.html

[3] Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
https://dgvn.de/finanzierung-der-un/wohin-fliessen-die-gelder/die-who-und-ihre-finanzierung#ca25555

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentrale_f%C3%BCr_gesundheitliche_Aufkl%C3%A4rung

[5] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/gesundheit/
(Seit dem 13. Februar 2025 ist die oberste Bundesbehörde (die der Aufsichtsbehörde des Bundesministerium für Gesundheit untergestellt ist) „umgetauft“ und trägt den neuen Namen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG))

Netzwerk und Isolation – das Handwerkszeug der »Stunde Null«
Ganzer Artikel und dazugehörige Aspekte zur Bildungsentwicklung seit der „Stunde Null“

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Jugendpsychiater über Transidentität:

„Es ist hip, trans zu sein“

[…]
Nun, ich bin an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München und seit fast 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt. Zudem habe ich psychoanalytische Kulturwissenschaften studiert. Das ist wichtig, weil das Phänomen, mit dem wir es zu tun haben, eines erweiterten Blickwinkels bedarf.
[…]

https://taz.de/Jugendpsychiater-ueber-Transidentitaet/!5845336/


🚨 🚨 🚨
Frontalhirn-Akku / Autobiografische Gedächtniszentrale

… ist dieser chronisch erschöpft, folgt aufgrund von Energiemangel stereotype Denkweise, als auch eine fortführende Empathielosigkeit… Im Gesamten wie voraus-blicken ein evolutionärer Be.reich von ALLgeinder Be-Deutung, nicht?

Das erschöpfte Gehirn Einblick:

Sinngemäße Aus- bzw. Über- Leitung